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   LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 VG 2/00   

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https://dejure.org/2001,33808
LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 VG 2/00 (https://dejure.org/2001,33808)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.2001 - L 4 VG 2/00 (https://dejure.org/2001,33808)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 2001 - L 4 VG 2/00 (https://dejure.org/2001,33808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Gewaltopferentschädigung - Hilfsmittelversorgung - eigenhändige Beschaffung des Hilfsmittels - Kostenerstattung - Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens - 'andere Hilfsmittel' - Gegenstände der

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    Solche Umstände sind - wie im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl hierzu auch § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 4 S 11 mwN; zur rechtswidrigen Verweigerung der Leistung bei rechtzeitiger Antragstellung siehe auch BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9 S 24; Urteile LSG Schleswig-Holstein vom 18. November 1996 - L 2 V 36/96 - LSG Rheinland-Pfalz vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2002 - L 7 V 5/02 -, in JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VS 3520/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Hilfsmittelversorgung - Erstattung der Kosten für

    In dieser Vorschrift spiegelt sich der Grundsatz wider, dass eine Kostenerstattung immer dann verlangt werden kann, wenn sich die Versorgungsverwaltung rechtswidrig verhalten und der Berechtigte deshalb die ihm zustehende Sachleistung nicht erhalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 -, juris, Rz. 43).
  • LSG Hessen, 02.08.2022 - L 1 VE 29/21

    Soziales Entschädigungsrecht

    Gemäß Nr. 3 der VV zu § 18 BVG gilt: "Eine Inanspruchnahme der Krankenkasse oder der Verwaltungsbehörde war auch dann nicht möglich, wenn der Berechtigte bei diesen Stellen zwar einen Antrag gestellt, die zustehenden Leistungen jedoch nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten hat." In dieser Vorschrift spiegelt sich der Grundsatz wider, dass eine Kostenerstattung immer dann verlangt werden kann, wenn sich die Versorgungsverwaltung rechtswidrig verhalten hat und der Berechtigte deshalb die ihm zustehende Sachleistung nicht erhalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2001, L 4 VG 2/00, juris, Rn. 43 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09
    Ferner werden unvermeidbare Umstände dann angenommen, wenn die zuständige Behörde die Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2001 - L 4 VG 2/00 - juris Rz. 43; BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 18/96 - juris Rz. 15).
  • SG Kassel, 07.09.2021 - S 13 VE 19/16
    Gemäß Nr. 3 der VV zu § 18 BVG gilt: "Eine Inanspruchnahme der Krankenkasse oder der Verwaltungsbehörde war auch dann nicht möglich, wenn der Berechtigte bei diesen Stellen zwar einen Antrag gestellt, die zustehenden Leistungen jedoch nicht oder nicht in vollem Umfang erhalten hat." In dieser Vorschrift spiegelt sich der Grundsatz wider, dass eine Kostenerstattung immer dann verlangt werden kann, wenn sich die Versorgungsverwaltung rechtswidrig verhalten hat und der Berechtigte deshalb die ihm zustehende Sachleistung nicht erhalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2001, L 4 VG 2/00, juris, Rn. 43 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 6 VS 676/17
    In dieser Vorschrift spiegelt sich der Grundsatz wider, dass eine Kostenerstattung immer dann verlangt werden kann, wenn sich die Versorgungsverwaltung rechtswidrig verhalten und der Berechtigte deshalb die ihm zustehende Sachleistung nicht erhalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 -, juris, Rz. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 6 VG 2391/12
    Dieses Angewiesensein des Beschädigten auf die fraglichen Gegenstände muss damit in den alltäglichen Bedürfnissen seinen Ursprung haben, nicht dagegen in gelegentlichen Tätigkeiten, in beruflichen Arbeiten oder in Liebhabereien (vgl. zuletzt LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 - Breithaupt 2001, 926).
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